Pressemitteilung

Hautkrebs als Berufskrankheit

 

(Münster, 4. 4. 2006) UV-Licht, wie es auch im natürlichen Sonnenlicht enthalten ist, kann Hautkrebs auslösen. Obwohl manche Details noch nicht endgültig geklärt sind, ist dieser Zusammenhang heute im Grundsatz unbestritten. Daher fordert die Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“ der Gesellschaft für Dermopharmazie, Hautkrebs als Folge berufsbedingter Belastung mit UV-Licht als Berufserkrankung anzuerkennen. Wie deren Sprecher, Professor Dr. Thomas L. Diepgen, Universitätsklinikum Heidelberg, Abteilung Klinische Sozialmedizin, erklärte, bleibe dies den Betroffenen bisher meist versagt. .

Der Zusammenhang zwischen UV-Licht und Krebsentstehung wurde bereits 1875 erstmals beschrieben. Doch bis heute gibt es teilweise widersprüchliche Aussagen, welche Lichtmenge und welche Bestrahlungsdauer die Gefahr der Krebsentstehung in welchem Ausmaß erhöht und welche unterschiedlichen Zusammenhänge bei verschiedenen Krebsarten bestehen. Denn zwischen der Lichteinwirkung und der Diagnose einer Folgeerkrankung können Jahre oder sogar Jahrzehnte vergehen..

Daher ist die Ursache für einen einzelnen Patienten nicht sicher zu ermitteln. Die Zusammenhänge können nur aus statistischen Auswertungen für große Bevölkerungsgruppen über lange Zeiträume abgeleitet werden. Noch schwerer fällt es, zwischen den Folgen der Lichteinwirkung in der Freizeit und durch berufliche Tätigkeiten zu unterscheiden und dies zur gerichtsfesten Grundlage für eine finanziell folgenschwere Anerkennung als Berufskrankheit zu machen. So sind Krebserkrankungen als Folge von UV-Licht in der gültigen Liste der Berufskrankheiten bisher noch nicht vorgesehen. Sie können allenfalls vereinzelt über eine Öffnungsklausel anerkannt werden

Heller Hautkrebs

Die meisten Hauttumoren sind Formen des so genannten hellen Hautkrebses. Dazu gehören insbesondere die Plattenepithelkarzinome, die nicht zuletzt durch Metastasen in anderen Organen gefährlich werden können, und die nicht metastasierenden Basaliome. In den USA wurde 1994 geschätzt, dass von 100.000 Einwohnern weißer Hautfarbe jährlich etwa 81 bis 136 Männer und 26 bis 59 Frauen neu an einer Form des hellen Hautkrebses erkranken. Dies betrachtet Professor Diepgen vor dem Hintergrund weiterer Studien eher als Unterschätzung.

In Australien wurde eine über 10fach höhere Erkrankungshäufigkeit festgestellt. Studien in Europa weisen eine ähnlich hohe Neuerkrankungsrate wie in den USA aus. Im Verlauf der vorigen Jahrzehnte hat die Häufigkeit aller Hautkrebsformen zugenommen. Als Ursachen gelten verändertes Freizeitverhalten, höhere Lebenserwartung und die abnehmende Ozonschicht – alles Faktoren, die zu einer größeren UV-Belastung im Verlauf des Lebens beitragen.

Für Plattenepithelkarzinome wurde festgestellt, dass die Erkrankungsrate umso höher war, je näher die Patienten am Äquator wohnten und je länger sie im Verlauf ihres gesamten Lebens der Sonne ausgesetzt waren. Eine um 40 Prozent stärkere UV-Bestrahlung über die Lebensdauer dürfte die Häufigkeit dieser Krebsform verdoppeln.

Einen überzeugenden Beleg für die Bedeutung des UV-Lichts lieferte auch eine Studie im australischen Queensland. Dabei ließ sich die Häufigkeit der Plattenepithelkarzinome durch die tägliche Anwendung von Lichtschutzmitteln signifikant senken. Professor Diepgen folgerte daraus für die Vorbeugung, die ein zentrales Ziel der arbeitsmedizinischen Forschung darstellt: „Damit bieten auch Lichtschutzmittel eine praktikable Möglichkeit zur Prävention lichtbedingter Hautkrebsformen, wobei die Vermeidung der Sonnenbestrahlung und der textile Sonnenschutz besonders wichtig sind.“

Für die anderen Krebsarten sind die Zusammenhänge offenbar komplizierter, aber nicht weniger überzeugend. So treten Basaliome – die häufigste Tumorform der hellhäutigen Bevölkerung überhaupt – bevorzugt an Körperteilen auf, die dem Licht ausgesetzt sind. Außerdem sind sie bei lichtempfindlichen Personen und Einwanderern in südliche Länder besonders häufig.

Schwarzer Hautkrebs

Deutlich seltener als der helle Hautkrebs ist das viel gefährlichere und schlechter behandelbare maligne Melanom, auch „schwarzer Hautkrebs“ genannt. Bei Melanomen konnte keine einfache Beziehung zwischen der UV-Bestrahlung und der Erkrankungshäufigkeit festgestellt werden. Nur für eine spezielle Form, die besonders bei alten Menschen an lichtexponierten Körperteilen vorkommt, scheint ein deutlicher Zusammenhang zur gesamten UV-Bestrahlung im Lebensverlauf zu bestehen.

Wie bei den hellen Hautkrebsarten verbleibt auch hier noch erheblicher Forschungsbedarf. Dennoch meint Professor Diepgen in Übereinstimmung mit australischen Dermatologen, dass auch die beruflich bedingte UV-Bestrahlung zur Entstehung des schwarzen Hautkrebses beiträgt. In jedem Fall seien daher für belastete Berufsgruppen Präventionsmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen zu fordern.

Sonne im Beruf oder in der Freizeit?

Noch schwieriger sind Unterscheidungen zwischen der UV-Bestrahlung in der Freizeit und bei der Berufsausübung zu treffen. Denn gerade Menschen, die in geschlossenen Räumen arbeiten, verbringen ihren Urlaub und ihre Freizeit besonders viel im Freien – und dies häufig in sonnenreichen südlichen Urlaubsländern. So können sie in wenigen Wochen in ähnlichen hohen Mengen dem UV-Licht ausgesetzt sein wie deutsche Landwirte über ein ganzes Jahr.

Für eine Anerkennung als Berufskrankheit gilt eine Verdopplung des Erkrankungsrisikos als Voraussetzung. Diese Regel hält Professor Diepgen für zu starr, denn auch ein „nur“ etwa anderthalbfach höheres Risiko könne viele Berufstätige betreffen und statistisch gut abgesichert sein. Er erwartet, dass solche erhöhten Erkrankungshäufigkeiten als Folge berufsbedingter Tätigkeiten im Freien mit geeigneten Studien für nahezu alle Hautkrebsformen nachgewiesen werden könnten.

Einige Fakten dürften aber schon heute zu einer neuen Bewertung von Hautkrebs als Berufskrankheit führen. So folgerte Professor Diepgen: „Unter kritischer Würdigung der vielfältigen Studien sind zumindest für Plattenepithelkarzinome die Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit unzweifelhaft gegeben.“ Die Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“ der Gesellschaft für Dermopharmazie werde sich deshalb dafür einsetzen, dass der Verordnungsgeber auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechend reagiert.

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